Grundlagen · Schweiz
Geldwäschereigesetz Schweiz: Unterstellung, Pflichten und Risiken im Überblick
Das GwG betrifft nicht nur Banken. Entscheidend sind Tätigkeit, Rolle, Verfügungsmacht und der konkrete Ablauf. Wer sich nur auf die Berufsbezeichnung verlässt, kann eine relevante Pflicht übersehen.
Unternehmens-Check (externer Link)GwG-Unterstellung verstehen
Was das Schweizer GwG bezweckt
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verpflichtet bestimmte Akteure, die Herkunft und den wirtschaftlichen Hintergrund von Vermögenswerten nachvollziehbar zu machen. Im Zentrum stehen nicht Formulare um ihrer selbst willen. Es geht darum, Risiken früh zu erkennen, beteiligte Personen korrekt zu identifizieren, auffällige Konstellationen abzuklären und Entscheidungen so zu dokumentieren, dass sie später verstanden werden können.
Ein wesentliches praktisches Risiko ist eine falsche Ausgangsannahme. Ein Unternehmen kann glauben, es erbringe «nur Beratung», während es tatsächlich Zahlungen organisiert, Vermögenswerte hält, Gesellschaften strukturiert oder bei einer Transaktion eine weitergehende Rolle übernimmt. Deshalb beginnt eine belastbare Compliance nicht mit einer Vorlage, sondern mit einer Tätigkeitsanalyse.
Wer dem GwG unterstehen kann
Zum klassischen Kreis gehören Finanzintermediäre. Daneben können Händlerinnen und Händler sowie – abhängig von Rechtsstand und Tätigkeit – beratende oder gesellschaftsbezogene Dienstleistungen erfasst sein. Für die Beurteilung sind mehrere Ebenen auseinanderzuhalten: Was wird vertraglich versprochen? Was wird tatsächlich getan? Wer kann über Werte verfügen? Wird die Tätigkeit berufsmässig ausgeübt? Welche Rolle übernimmt das Unternehmen bei Gründung, Führung, Finanzierung oder Übertragung einer Gesellschaft?
Ein grober Branchenvergleich genügt deshalb nicht. Zwei Treuhandunternehmen können bei ähnlichem Marktauftritt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dasselbe gilt für Rechtsberatung, Immobiliengeschäfte, Domizildienstleistungen und Unternehmensberatung. Dokumentieren Sie die einzelnen Leistungsbausteine und prüfen Sie Grenzfälle separat.
Welche Pflichten typischerweise organisiert werden müssen
- Vertragspartei und vertretende Personen identifizieren und die Nachweise plausibilisieren.
- Wirtschaftlich berechtigte Personen und Kontrollinhaber nachvollziehbar feststellen.
- Zweck, Hintergrund und erwartetes Verhalten einer Geschäftsbeziehung verstehen.
- Risiken nach nachvollziehbaren Kriterien einstufen und erhöhte Risiken vertieft abklären.
- Unterlagen, Abklärungen, Entscheide und Aktualisierungen prüfbar dokumentieren.
- Verdachtsmomente intern eskalieren und gesetzliche Meldewege korrekt beurteilen.
- Verantwortlichkeiten, Schulung, Kontrolle und Aufbewahrung verbindlich regeln.
Welche Massnahme im Einzelfall erforderlich ist, hängt von Rolle, Risiko und anwendbarem Aufsichtsregime ab. Eine Checkliste kann die Analyse strukturieren, aber nicht ersetzen.
Von der Pflicht zur belastbaren Organisation
Ein tragfähiges System verbindet Kundenannahme, Risikobeurteilung, Dossierführung und laufende Überwachung. Definieren Sie, wer Fälle eröffnet, wer erhöhte Risiken genehmigt, wann Informationen aktualisiert werden und wie offene Aufgaben nachverfolgt werden. Besonders kritisch sind Medienbrüche: Wenn Identitätsnachweise im E-Mail-Postfach, Risikoentscheide in einer Tabelle und Fristen im persönlichen Kalender liegen, ist das Dossier im Prüfungsfall selten vollständig.
Beginnen Sie mit einer Inventur: Leistungen, Kundengruppen, Länderbezug, Zahlungswege, Stellvertretungen und Zugriff auf Vermögenswerte. Ordnen Sie anschliessend die erforderlichen Kontrollen zu. Der Beitrag zum digitalen GwG-Dossier zeigt, wie diese Informationen zusammengeführt werden können.
SRO-Anschluss und Aufsicht
Berufsmässig tätige Finanzintermediäre des Parabankensektors müssen grundsätzlich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist und welche Organisation passt, ist separat zu klären. Ein SRO-Anschluss ersetzt weder die interne Risikoanalyse noch die laufende Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Wer zu spät prüft, riskiert nicht nur administrativen Aufwand, sondern eine Tätigkeit ohne die erforderliche organisatorische Grundlage.
Häufige Fragen zum GwG
Bin ich aufgrund meiner Berufsbezeichnung GwG-pflichtig?
Nein. Massgeblich ist die konkrete Tätigkeit. Berufsbezeichnung, Website-Text und Vertragsmuster liefern Hinweise, entscheiden aber nicht allein.
Kann nur ein einzelnes Mandat relevant sein?
Ja. Ein Unternehmen kann überwiegend nicht erfasste Leistungen anbieten und bei einem bestimmten Mandat eine relevante Rolle übernehmen. Nutzen Sie dafür den Geschäfts-Check (externer Link).
Genügt eine einmalige Kundenprüfung?
Regelmässig nicht. Risikoinformationen, Kontrollverhältnisse und Geschäftsbeziehungen können sich ändern. Aktualisierung und laufende Nachvollziehbarkeit gehören zur Organisation.