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Unternehmens-Check

Unterliegt Ihr Unternehmen dem Geldwäschereigesetz?

Bereits einzelne Dienstleistungen können eine GwG-Unterstellung auslösen. Bleibt dies unerkannt, fehlen möglicherweise vorgeschriebene Kontrollen und Dossiers. Beurteilen Sie deshalb die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten und nicht nur Firmenzweck oder Berufsbezeichnung.

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Drei Punkte für eine belastbare Ersteinschätzung

  1. Was tun Sie tatsächlich? Beschreiben Sie Leistungen, Rollen und Entscheidungsbefugnisse.
  2. Für wen tun Sie es? Kundenbeziehung, Vermögenswerte und Rechtseinheiten können die Einordnung verändern.
  3. Wie regelmässig und professionell? Umfang und Berufsmässigkeit sind oft entscheidend.
Warnsignal: Wenn Sie die Tätigkeit nur mit «gelegentlich», «rein administrativ» oder «nur Vermittlung» beschreiben, sollte die konkrete Rolle besonders sauber geprüft werden.

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Was Sie vor dem Check bereitlegen sollten

Erstellen Sie eine vollständige Liste der angebotenen und tatsächlich ausgeführten Dienstleistungen. Ergänzen Sie Informationen zu Zahlungswegen, Vollmachten, Organfunktionen, Gesellschaftsgründungen, Domizilen, Immobilientransaktionen und zur Verwaltung fremder Werte. Je konkreter die Angaben, desto brauchbarer ist die erste Einordnung.

Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Datum und Annahmen. Bei einer Änderung des Geschäftsmodells oder des Rechtsstands ist die Prüfung zu wiederholen. Lesen Sie ergänzend den ausführlichen Leitfaden zur GwG-Unterstellung.