Transparenzrecht Schweiz
Schweizer Transparenzregister: Kontrollverhältnisse korrekt dokumentieren
Das zentrale Register erfasst natürliche Personen, die Unternehmen kontrollieren. Unternehmen sollten Eigentums- und Kontrollketten früh bereinigen, statt erst bei der Meldung nach fehlenden Informationen zu suchen.
Was das Register verändert
Das Schweizer Transparenzregister ist nicht öffentlich. Es enthält Informationen über die natürlichen Personen, die eine juristische Person letztlich kontrollieren. Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die auch für die Geldwäschereiprävention zentral ist: Wer steht wirtschaftlich hinter einer Struktur? Nach aktueller Bundesinformation treten das neue Transparenzgesetz und das revidierte GwG am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Warum die Vorbereitung mehr als eine Meldung ist
Bei einfachen Gesellschaften ist die kontrollierende Person oft rasch erkennbar. Schwieriger wird es bei mehrstufigen Beteiligungen, ausländischen Einheiten, Treuhandverhältnissen, Aktionärsbindungsverträgen oder Kontrolle auf andere Weise. Unternehmen müssen Informationen beschaffen, plausibilisieren, aktuell halten und Änderungen erkennen. Fehlende Organigramme oder widersprüchliche Register- und Vertragsdaten sollten vor der Meldung geklärt werden.
Praktische Vorbereitung
- Aktuelle Beteiligungs- und Kontrollstruktur als Organigramm darstellen.
- Natürliche Personen am Ende jeder relevanten Kontrollkette identifizieren.
- Kapital-, Stimmrechts- und andere Kontrollmechanismen getrennt dokumentieren.
- Nachweise, Berechnungen und interne Begründungen zentral ablegen.
- Zuständigkeit für Erstmeldung, Änderungen und periodische Kontrolle festlegen.
- Zugang und Registrierung über die offiziellen Bundeskanäle rechtzeitig vorbereiten.
Verbindung zum GwG-Dossier
Registermeldung und GwG-Dossier sind nicht dasselbe. Dennoch überschneiden sich Daten über wirtschaftlich berechtigte Personen und Kontrollinhaber. Abweichungen zwischen Register, Handelsregister, Kundenangaben und interner Dokumentation sind Warnsignale, die abgeklärt werden sollten. Verwenden Sie keine ungeprüfte Kopie einer älteren Struktur als neue Wahrheit.
Wer das Register einsehen kann
Der Zugang ist gesetzlich begrenzt. Nach den offiziellen Informationen können bestimmte Behörden sowie Finanzintermediäre und erfasste Beraterinnen und Berater im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Zugriff erhalten. Verlassen Sie sich für Berechtigung, Fristen und Verfahren auf die offiziellen Informationen von TranspaReg und Fedlex.
Nicht verwechseln: Eine Registermeldung beantwortet nicht automatisch, ob Ihr Unternehmen dem GwG untersteht. Diese Frage muss separat anhand der Tätigkeiten geprüft werden. Dafür empfehlen wir den Unternehmens-Check (externer Link).